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Fernbus-Anbieter dürfen Haftung bei Gepäckverlust nicht pauschal ausschließenIm Oktober 2014 nutzte eine Frau den Fernbus, um von Dresden über Chemnitz und Regensburg nach München zu fahren. Als die Reisende schließlich am ZOB der bayerischen Landeshauptstadt angekommen war, musste sie feststellen, dass ihr Koffer fehlte. Zwar meldete sie dies unverzüglich dem zuständigen Busunternehmen, doch wurde sie lediglich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen, aus denen hervorging, dass eine Haftung bei Gepäckverlust ausgeschlossen sei. Daraufhin ging die Kundin zum Amtsgericht München, das im Dezember vergangenen Jahres ein Urteil fällte: Da der entsprechende Fernbus-Anbieter zum Zeitpunkt der Fahrt keinerlei Sicherheitsmaßnahmen für das Gepäck traf, liege laut Amtsgericht grobe Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall müsse die Kundin entschädigt werden; lediglich die Beweislast für den Inhalt des verschwundenen Koffers habe die Kundin selbst zu tragen.

An vollen Bushaltestellen kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Koffer vertauscht oder entwendet werden. Das Problem ist den Fernbus-Anbietern bekannt, weshalb immer mehr Busunternehmen auf Sicherheitsmaßnahmen zurückgreifen. Bei Berlin Linien Bus und Postbus erhält jeder Kunde für sein Gepäck einen nummerierten Abschnitt: Nur gegen Vorlage dieses Bons wird der entsprechende Koffer an den Kunden ausgegeben. Zwar ist dies die wohl sicherste Art und Weise, Gepäck im Fernbus zu verstauen, doch ist sie auch die zeitaufwendigste, weshalb nur wenige Fernbus-Anbieter davon Gebrauch machen. Die meisten Unternehmen ermahnen ihre Kunden dazu, selbst auf das Gepäck zu achten und Vorkehrmaßnahmen zu treffen: Bei megabus und MeinFernbus FlixBus wird beispielsweise in den AGB darauf hingewiesen, Wertgegenstände stets im Handgepäck zu transportieren. Außerdem herrscht hier die Kennzeichnungspflicht: Wer mit MeinFernbus FlixBus unterwegs ist, erhält zusammen mit dem Ticket per E-Mail einen bereits ausgefüllten Gepäckschein, auf dem auch die Zielhaltestelle vermerkt ist. So kann der Busfahrer erkennen, wenn der Koffer an der falschen Haltestelle verlangt wird und im Zweifelsfall weiter nachhaken und den Ausweis des Kunden verlangen.

Generell gilt es, im Fernbus einige Dinge zu beachten, damit das eigene Gepäck stets sicher untergebracht ist. Wie bereits erwähnt, sollten Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder elektronisches Equipment nur im Handgepäck verstaut werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann außerdem den Inhalt des Reisegepäcks vor der Abfahrt fotografieren: Sollte der Koffer dann entwendet werden, kann der Wert ganz einfach nachgewiesen werden. Außerdem gilt es, neben dem Busunternehmen selbst auch die Polizei zu informieren, wenn Gepäck abhandengekommen ist. Wer beim Fernbus-Anbieter auf kein offenes Ohr stößt, der kann zusätzlich auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr über den Verlust in Kenntnis setzen. Diese engagiert sich als Mediator zwischen Fernbus-Anbietern und Kunden, um möglichst schnell eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. (KH)

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