Nach knapp einem Jahr und insgesamt neun Streikrunden konnten sich die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL auf die Aufnahme eines Schlichtungsverfahrens einigen. Mithilfe zweier unabhängiger Schlichter soll ab dem 27. Mai eine Lösung erarbeitet werden, die beiden Parteien entgegenkommt. Während die Schlichtungsgespräche laufen, herrscht offizielle Friedenspflicht. Dies bedeutet das vorläufige Ende der Arbeitsniederlegungen und die Wiederaufnahme des regulären Schienenverkehrs.
- 21. Mai 2015: Vorzeitige Beendigung des Bahnstreiks
- 27. Mai 2015: Beginn des offiziellen Schlichtungsverfahrens unter Mitwirkung zweier unabhängiger Berater
- 17. Juni 2015: Verlängerung des Schlichtungsverfahrens und der Friedenspflicht bis zum 25. Juni
- Während des Schlichtungsverfahrens gilt eine Friedenspflicht. Mit weiteren Streiks ist vorerst nicht zu rechnen.
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Aufnahme eines Schlichtungsverfahrens sorgt für Ende der Bahnstreiks
Am Donnerstag, den 21. Mai 2015, gaben die Deutsche Bahn und die GDL bekannt, sich auf ein Schlichtungsverfahren geeinigt zu haben. Damit einhergeht die sofortige Beendigung des aktuellen Bahnstreiks. Bereits seit dem frühen Morgen laufen die Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Schienenverkehrs. Gegen 19 Uhr soll der Streik offiziell beendet sein. GDL-Chef Claus Weselsky spricht vom Durchschlagen des Gordischen Knotens und zeigt sich mit den Ergebnissen der insgesamt neun Streikrunden zufrieden. Die Gewerkschaft und die Deutsche Bahn werden ab dem 27. Mai ein Schlichtungsverfahren aufnehmen, das drei Wochen lang dauern sollte, jedoch am 17. Juni um eine weitere Woche verlängert wurde. Als neutralen Schlichter beruft die GDL den thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke). Die Bahn benannte als Mediator den ehemaligen brandenburgischen Regierungschef Matthias Platzeck (SPD). Während des Schlichtungsverfahrens gilt eine Friedenspflicht, in der die GDL nicht zu erneuten Arbeitsniederlegungen aufrufen darf.
Wichtige Informationen bei Bahnstreiks
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Rückblick: Bahnstreiks 2014/2015
Monatelanger Tarifkonflikt zwischen Bahn und GDL
Schon seit Monaten zogen sich die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL hin. Neben der Forderung nach fünf Prozent mehr Lohn bei verkürzter Wochenarbeitszeit war der Hauptstreitpunkt die Absicht der GDL nicht nur für Lokführer, sondern auch für Zugbegleiter und Rangierführer Tarifverträge aushandeln zu dürfen. Diese Berufsgruppen werden bisher von der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vertreten. Die Deutsche Bahn lehnte konkurrierende Tarifabschlüsse jedoch ab und so scheiterten die Verhandlungen immer wieder, zuletzt am 18. Mai 2015. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) Claus Weselsky zeigte sich nicht kompromissbereit. Als Druckmittel drohte die GDL mit erneuten Streiks. Die Bahn reagierte mit einem Ersatzfahrplan.
Weselsky lehnt Vermittlungsvorschlag der Bahn ab
Um dem Bahnstreik ein vorzeitiges Ende zu setzen, schlug Bahn-Chef Rüdiger Grube der Lokführergewerkschaft GDL am 6. Mai 2015 vor, unabhängige Verhandlungspartner hinzuzuziehen. Als neutralen Vermittler nominierte die Bahn den brandenburgischen Ex-Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD). Auch die GDL solle laut Bahn einen Mediator benennen dürfen. Grundvoraussetzung für den Vorschlag sei dabei, dass der Streik mit sofortiger Wirkung für beendet erklärt wird. Diesen Schlichtungsansatz lehnte Claus Weselsky, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), jedoch ab und bezeichnete ihn als „PR-Gag“ der Bahn. Weselsky verkündete weiterhin, dass der Streik wie angekündigt noch bis Sonntag, den 10. Mai 2015, anhalten würde.
Acht Streikrunden und keine Einigung
Am Montag, den 18. Mai 2015, rief die GDL im Tarifkonflikt zum insgesamt neunten Bahnstreik auf. Ein Ende des Streiks wurde vorerst nicht bekanntgegeben. Dies ließ vermuten, dass es sich bei der neunten Streikphase um die längste Arbeitsniederlegung in der Geschichte der Deutschen Bahn handeln könnte. Zuletzt wurde der Personenverkehr Anfang Mai für insgesamt sechs Tage bestreikt. Beide Seiten zeigten sich zunehmend verhärtet bei den Verhandlungen. Eine Übersicht der Streikaktionen zeigt den Konfliktverlauf:
1. September 2014: Warnstreik im Personen- und Güterverkehr (drei Stunden)
6. September 2014: Warnstreik im Personen- und Güterverkehr (drei Stunden)
7./8. Oktober 2014: regulärer Streik im Personen- und Güterverkehr (neun Stunden)
15./16. Oktober 2014: Streik im Personen- und Güterverkehr (14 Stunden)
17. bis 20. Oktober 2014: Streik im Personenverkehr (50 Stunden) und Streik im Güterverkehr (61 Stunden)
6. bis 8. November 2014: Streik im Personenverkehr (64 Stunden) und Streik im Güterverkehr (75 Stunden)
21. bis 24. April 2015: Streik im Personenverkehr (44 Stunden) und Streik im Güterverkehr (66 Stunden)
4./5. bis 10. Mai 2015: Streik im Personenverkehr (sechs Tage) und Streik im Güterverkehr (sieben Tage)
Tarifeinheitsgesetzt tritt wohl erst Anfang Juli in Kraft
Ein neuer beidseitiger Annäherungsversuch scheiterte leider auch am Wochenende des 16. und 17. Mai 2015. Es wird stark vermutet, dass der Tarifabschluss bis zum Eintreten des Tarifeinheitsgesetzes verschleppt werde, welches offenbar erst Anfang Juli in Kraft treten wird.
Bahn erstattet Betroffenen die Reisekosten
Schon im Jahr 2014 war die Deutsche Bahn von sechs Streiks betroffen. Auf ihren Internetseiten versucht die Bahn, ihre Kunden soweit wie möglich über die Auswirkungen zu informieren und einen Notfahrplan bereitzustellen. Zusätzlich richtet die Bahn eine kostenfreie Hotline während der Streiktage ein. Unter der Rufnummer 08000/996633 erhalten Betroffene schnell und unkompliziert Auskunft. Dennoch fallen während des Eisenbahnstreiks zahlreiche Züge aus oder fahren mit großer Verspätung. In diesen Fällen bietet die Deutsche Bahn ihren Kunden Ausweichmöglichkeiten und Rückerstattungen an. Fällt die Bahnverbindung aus oder wird der Anschlusszug verpasst, erhalten Kunden die Kosten für ihr Ticket erstattet. Fährt ein späterer Zug, dürfen Reisende diesen mit ihrem bereits gebuchten Bahnticket trotz Zugbindung nutzen. Auch im Falle von Verspätungen erhalten Betroffene eine Entschädigung, da die gängigen Fahrgastrechte greifen. Bei einer Stunde Verspätung wird ein Viertel des Ticketpreises erstattet, bei zwei Stunden sogar 50 Prozent der Fahrkarte. Mit dem sogenannten Fahrgastrechte-Formular, das in Servicezentren der Bahn und online verfügbar ist, können Reisende ihre Rechte einfordern. Diese Regelungen gelten auch für kommende Streiks.
Fernbusse als Alternative im Bahn-Streik
Immer mehr Reisende stiegen während der Ausstände im Jahr 2014 auf den Fernbus um. Auch wenn der Schienenverkehr stockte, fuhren die Busse auf der Straße zuverlässig und zu günstigen Preisen. Dabei wurden die Kapazitäten aufgestockt, um der hohen Nachfrage gerecht werden zu können und alle Fahrgäste trotz des Streiks einfach und komfortabel an ihr Ziel zu bringen. Auch bei den aktuellen Streikwellen tauschen immer mehr Bahnreisende ihr Zugticket gegen eine Fahrkarte für den Fernbus, um verlässlich an ihr Ziel zu gelangen. Direkte Busverbindungen sind mittlerweile zwischen zahlreichen deutschen und internationalen Städten möglich, ebenso wie zu den meisten deutschen Flughäfen. (AO)
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