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Hoffnung für FlixBus: Schweizer Linienverkehr auch ohne Liberalisierung?Während zahlreiche Länder in Europa den Markt für Fernlinienbusse in den vergangenen Jahren liberalisierten, hält die Schweiz weiterhin am Kabotagegesetz fest. Dieses dient dem Schutz Schweizer Transportunternehmen und besagt, dass ausländische Firmen auf nationalen Strecken weder Güter noch Personen transportieren dürfen. Lediglich grenzüberschreitende Fernbuslinien durch die Schweiz sind aktuell zulässig. Was auf dem Papier als klar definierte Regel scheint, erweist sich in der Umsetzung allerdings als problematisch.

Im April dieses Jahres eröffnete FlixBus eine Verbindung von Zürich über Basel bis zum EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg. Da die französische Seite des internationalen Flughafens angesteuert wurde, konnten Schweizer Kunden von Zürich oder Basel aus problemlos Verbindungen zum Airport buchen. Fahrkarten für Routen zwischen zwei Schweizer Haltestellen konnten nicht erworben werden. Allerdings wurde beobachtet, dass einige Fahrgäste, die in Zürich zugestiegen sind, bereits am Bahnhof Basel ausstiegen und nicht bis zu ihrer eigentlichen Endhaltestelle fuhren. Das Bundesamt für Verkehr (BAV), das für die Einhaltung des Kabotagegesetzes zuständig ist, geht dem Fall nun genauer nach und eröffnete bereits ein Verfahren gegen FlixBus. Im Zweifelsfall kann es zu einer Geldstrafe und zum Entzug der Genehmigung für die entsprechende Linie führen. Unklar ist jedoch, ob vom Urteil FlixBus selbst oder der durchführende Subunternehmer betroffen wäre.

FlixBus will das Problem künftig durch bessere Information umgehen. So finden sich in den jeweiligen Fernbussen Hinweise in viersprachiger Ausführung und auch auf den Tickets selbst will man in Zukunft auf das Kabotageverbot verweisen. Zusätzlich dazu sollen auch die Busfahrer auf betroffenen Strecken für das Problem sensibilisiert werden. Wollen Kunden allerdings dennoch früher aussteigen, könne man dies laut FlixBus nicht verhindern, da Fahrgäste nicht gegen ihren Willen im Fernbus festgehalten werden dürfen.

Am 28. Oktober wird FlixBus eine weitere Route durch die Schweiz in Betrieb nehmen, die erneut für Aufsehen sorgt, vor allem seitens der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB). Dabei handelt es sich um eine Strecke von Konstanz nach Lyon über Zürich, Bern, Lausanne und Genf – die wichtigste Ost-West-Verbindung der SBB. Auch hier wird befürchtet, dass einzelne Fahrgäste zwar ein Ticket nach Deutschland oder Frankreich buchen, jedoch schon vorher aussteigen. Immerhin sind die Fernbus-Tickets deutlich günstiger als die Fahrkarten für die SBB: Für Fahrten von Zürich nach Lyon sind bei FlixBus Tickets ab 17 Euro verfügbar. Eine einfache SBB-Fahrt von Zürich nach Genf gibt es hingegen zum Normalpreis von 87 Franken, was etwa 80 Euro entspricht.

Auf Seiten von FlixBus freut man sich über das große Interesse an den Schweizer Verbindungen. Gegenüber „Radio 1“ bestätigte FlixBus-Sprecherin Bettina Engert vor Kurzem, dass man bereits die Gründung einer Schweizer Tochtergesellschaft prüfe. In Frankreich, Italien und zuletzt Dänemark hat FlixBus bereits derartige Ländergesellschaften gegründet. Sollte dies auch in der Schweiz geschehen, würden Inlandslinien nicht länger gegen das Kabotageverbot verstoßen. Allerdings wäre dies mit einigen Hürden verbunden: Will FlixBus in der Schweiz unterwegs sein, müssen den Angestellten Schweizer Löhne gezahlt werden und Schweizer Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden. Außerdem darf das Fernbus-Angebot nicht in direkter Konkurrenz zum bereits etablierten öffentlichen Personenverkehr stehen, was die Genehmigung von Linien verhältnismäßig schwierig gestaltet. (KH)

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