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Halbjahresbilanz der Schlichtungsstelle für den öffentlichen PersonenverkehrDie Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) kommt immer dann zum Einsatz, wenn es zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen zu Unstimmigkeiten kommt. Mitunter kann es sein, dass man als Reisender die eigenen Passagierrechte verletzt sieht, jedoch wird meist aufgrund kleinerer Beträge auf einen Anwalt verzichtet. In solchen Fällen kann man sich an die Schlichtungsstelle wenden, die daraufhin ein Auge auf den Sachverhalt wirft. Bei den Schlichtern handelt es sich ausschließlich um Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt. Diese vermitteln zwischen den teilnehmenden Verkehrsunternehmen und deren Kunden.

Die söp vermeldet für das erste Halbjahr 2016 eine gleichbleibend hohe Anzahl an eingegangenen Einträgen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 ging die Gesamtanzahl an Beschwerden sogar um ein Prozent zurück. Die meisten Anträge betreffen nach wie vor Flugreisen. Hier wurden von Januar bis einschließlich Juli insgesamt 4.042 Fälle bearbeitet. Bei der Bahn belief es sich im ersten Halbjahr auf 1.129 Beschwerden. Im Bereich Fernbus stieg die Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zwar um 173 Prozent an, doch ist die Gesamtanzahl mit 156 Fällen noch vergleichsweise gering. Der starke prozentuale Anstieg hängt mit großer Wahrscheinlichkeit auch mit dem weiteren Wachstum des Marktes zu tun: Mehr Linien und neue Anbieter sorgen für immer mehr Fahrgäste, die sich für den Bus statt für die Bahn entscheiden.

Will man sich an die Schlichtungsstelle wenden, gilt als einzige Voraussetzung, dass das betroffene Verkehrsunternehmen Mitglied im Trägerverein ist. Dazu zählen bekannte Fluggesellschaften wie die Lufthansa und Air Berlin sowie die Bahn und zahlreiche Nahverkehrsbetriebe. Was Fernbusse betrifft, so ist die Schlichtungsstelle für rund 90 Prozent der Reisenden der richtige Ansprechpartner. So sind alle großen nationalen Fernbus-Anbieter Partner der söp, darunter Berlin Linien Bus, Eurolines Germany, FlixBus, IC Bus und Postbus. Das Schlichtungsverfahren ist für Reisende kostenlos. Es müssen lediglich etwaige Porto- und Telefonkosten getragen werden. Die söp finanziert sich über die Beiträge der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, die in der Arbeit der Schlichtungsstelle einen Mehrwert für ihren eigenen Kundenservice sehen und über das Feedback eine hohe Qualität sowie die Anpassung der eigenen Leistungen an die Wünsche der Fahrgäste garantieren können. (KH)

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