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EU-Parlament lehnt Aufweichung der Lenk- und Ruhezeiten abVor Kurzem lehnte das Europäische Parlament die viel diskutierten Reformvorschläge aus dem EU-Mobilitätspaket vorerst ab und schickte den Entwurf zur erneuten Beratung in den europäischen Verkehrsausschuss (TRAN). Eine Zustimmung zur Reform hätte in deutlich verschlechterten Arbeitsbedingungen für Fern- und Reisebusfahrer resultiert.

Das Mobilitätspaket sah unter anderem vor, die Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer deutlich aufzuweichen. Aktuell dürfen Fernbusfahrer in Deutschland neun Stunden am Tag am Steuer sitzen, wobei diese Maximalarbeitszeit an zwei Tagen in der Woche auf bis zu zehn Stunden erhöht werden kann. Ist dies der Fall, muss die zusätzliche Arbeitszeit in der Folgewoche allerdings direkt ausgeglichen werden, so dass im Zeitraum von zwei Wochen nicht mehr als 90 Arbeitsstunden abgeleistet werden. Der Reformvorschlag, der vom Verkehrsausschuss vorgelegt wurde, sah hingegen vor, die Lenkzeit für Busfahrer auf bis zu 16 Stunden pro Tag anzuheben. Das Mobilitätspaket enthielt außerdem die Regelung, dass Unternehmen von ihren Busfahrern künftig bis zu zwölf Fahrtage am Stück fordern können. Die Änderungen hätten laut Gewerkschaften einen erhöhten Druck auf Busfahrer nach sich gezogen, was wiederum die Sicherheit an Bord nachteilig beeinflussen könnte. Aktuell zählen Reise- und Fernbus laut Statistischem Bundesamt zu den sichersten Verkehrsmitteln. So gab es im Jahr 2015 lediglich 295 verunglückte Busreisende, aber 400.000 verunglückte Pkw-Insassen.

Eine weiterer Aspekt des Reformvorschlags bezog sich auf die bereits beschlossene, jedoch noch nicht in Kraft getretene Entsenderichtlinie, deren Grundgedanke lautet: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.“ Demnach müssen beispielsweise osteuropäische Busfahrer, die in Deutschland unterwegs sind, nach deutschem Recht bezahlt werden. Das Mobilitätspaket will diese Regelung jedoch nur im Ausnahmefall zur Geltung kommen lassen. Die Gewerkschaft Verdi warnt dementsprechend vor Lohndumping: In Bulgarien liegt der gesetzliche Mindestlohn beispielsweise bei 1,57 Euro. Dies bedeutet, dass bulgarische Busfahrer, die über Personalagenturen für deutsche Fernbus-Anbieter arbeiten, einen Monatslohn von unter 300 Euro verdienen würden.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) begrüßt das Nein des EU-Parlaments. „Ein Großteil der Entscheidungen des Europäischen Parlaments weist aus Sicht der privaten Busunternehmen in die richtige Richtung und stellt einen wichtigen Schritt für die Zufriedenheit von Fahrgästen und Fahrern im Busverkehr sowie für die Verkehrssicherheit dar“, erklärt bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. (KH)
 
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