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EU will Fahrgastrechte bei Zugverspätung stärkenWenn es nach der EU geht, sollen Reisende, die von Zugverspätungen betroffen sind, ab 2020 mehr Geld zurückbekommen. Zusätzlich sollen Fahrgäste deutlicher auf ihre Rechte hingewiesen werden und auch der Prozess soll vereinfacht werden. Es könne nicht sein, dass Passagiere ihr Ticket zwar problemlos über eine App buchen können, die Kompensation bei Verspätung oder Zugausfall aber nur kompliziert über ein Formual eingefordert werden könne.

Ist die Bahn 90 Minuten zu spät, sollen Reisende künftig die Hälfte des Ticketpreises zurückbekommen. Bei einer Verspätung von bis zu zwei Stunden, sollen laut EU-Parlament 75 Prozent des Preises erstattet werden. Ist der Zug mehr als zwei Stunden zu spät, sollen Reisende den gesamten Ticketpreis rückerstattet bekommen. Die Kompensation soll auch dann ausgeschüttet werden, wenn der Reisende den Zug dennoch nutzt. Bisher gibt es bei einer Verspätung von über einer Stunde nur ein Viertel des gezahlten Ticketpreises zurück. Ist der Zug mehr als zwei Stunden zu spät, erhalten Reisende aktuell die Hälfte des Preises erstattet.

Das EU-Parlament fordert außerdem, dass die Fahrgastrechte bei Umsteigeverbindungen, die separat gebucht wurden, gestärkt werden. Wer ab 2020 beispielsweise mit dem TGV unterwegs ist und aufgrund einer Verspätung den Anschluss-ICE verpasst, soll so kompensiert werden als hätte es sich um eine einzige Verbindung gehandelt. Passagiere sollen den nächsten Zug außerdem kostenfrei nutzen können.

Das Berufen aus „außergewöhnliche Umstände“ – wie etwa bei starken Unwettern – soll es im Eisenbahnverkehr und bei Fernbussen weiterhin nicht geben. Die umstrittene Klausel führe bereits bei Flugreisen immer wieder zu Problemen und zu Streitigkeiten zwischen Airlines und Reisenden. Verspätet sich ein Flug aufgrund äußerer Umstände wie Streiks oder Ähnlichem muss die Fluggesellschaft nicht zahlen und der Reisende geht leer aus.

Auch Fahrradfahrer sollen sich ab 2020 über mehr Stellplätze in Zügen freuen dürfen. Beim Thema Barrierefreiheit will die EU dafür sorgen, dass hilfsbedürftige Reisende die Unterstützung beim Einsteigen oder beim Gepäcktransport künftig spontaner anfordern können. Lange Vorlaufzeiten soll es gerade an größeren Bahnhöfen nicht mehr geben.

Bevor sich Fahrgäste jedoch zu früh freuen, heißt es abwarten: Die Reform der Fahrgastrechte muss zunächst mit dem EU-Rat und der EU-Kommission verhandelt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Für die Deutsche Bahn könnten die erweiterten Passagierrechte jedenfalls umfangreiche Auswirkungen haben, denn gerade im Fernverkehr kommt es immer wieder zu Verspätungen. Bereits vor einigen Monaten verkündete Bahn-Chef Richard Lutz, dass die angestrebte Pünktlichkeitsquote von 82 Prozent nicht erreicht werden könne. Im ersten Halbjahr 2018 gingen bei der Bahn eine Million Fahrgastrechte-Formulare ein. Im gesamten Jahr 2017 waren es 1,5 Millionen. (KH)
 
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