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Deutsche Bahn erliegt Sturmtief NiklasDas Sturmtief Niklas wütete am Dienstag, dem 31. März 2015, in ganz Deutschland und erreichte mitunter Spitzenwerte von 192 Stundenkilometern. In Berlin wurde zeitweise von der örtlichen Feuerwehr der Ausnahmezustand ausgerufen. Am Flughafen Frankfurt am Main fielen insgesamt 180 Starts und Landungen aus. Besonders heftig traf der Orkan Niklas allerdings den Zugverkehr, der in weiten Teilen Deutschlands zum Erliegen kam. Während in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zahlreiche Züge ausfielen, wurde in Bayern der Fernverkehr komplett eingestellt. Auch im Regionalverkehr kam es zu deutlichen Einschränkungen, wie die Deutsche Bahn bekannt gab. Wegen umgestürzter Bäume waren zahlreiche Strecken nicht befahrbar.

Auch am Mittwoch müssen sich Reisende und Pendler noch auf Verspätungen und Zugausfälle einstellen. Zu größeren Einschränkungen kommt es beispielsweise noch am Münchner Hauptbahnhof. Dieser musste am Dienstag teilweise gesperrt und evakuiert werden, da befürchtet wurde, dass Teile der Decke auf die Gleise und Bahnsteige stürzen könnten. Zwar ist der Hauptbahnhof aktuell wieder komplett zugänglich, doch kommt es weiterhin zu Ausfällen im S-Bahn-System der bayerischen Landeshauptstadt. Vor allem Reisende auf dem Weg zum Flughafen sollten mehr Zeit einplanen, da die S1 auch am Mittwoch noch gesperrt ist. Stattdessen fahren Busse als Schienenersatzverkehr in Richtung Airport.

Ausfälle im Fernverkehr sind auch am heutigen Mittwoch keine Seltenheit. Dies liegt vor allem daran, dass sich viele Züge aufgrund von sturmbedingten Fahrplanänderungen nicht an ihren vorgesehenen Startpositionen befinden. Nach wie vor gesperrt sind beispielsweise die Verbindungen Wolfsburg-Hannover, Bremen-Hannover sowie München-Rosenheim. Wer bereits ein Bahnticket gebucht hat und Opfer von Verspätungen oder Zugausfällen wurde, darf sich über Rückerstattungen freuen: Dank eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 darf sich die DB bei Unwetter nicht mehr auf höhere Gewalt berufen, weshalb auch in diesem Fall die allgemeinen Fahrgastrechte greifen. Das bedeutet, dass Reisende bei Verspätungen von über 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises zurückerhalten. Wer über zwei Stunden wartet, bekommt die Hälfte des Fahrpreises zurück. Anfordern können Fahrgäste die Rückerstattung über ein Formular, das an allen größeren Bahnhöfen ausliegt und auf den Internet-Seiten der Deutschen Bahn heruntergeladen werden kann.

Wer dennoch an sein Ziel kommen will, kann unterdessen auf den Fernbus umsteigen. Große Busunternehmen wie MeinFernbus und FlixBus verkünden aktuell, dass alle Fahrten planmäßig stattfinden. Es wird allerdings geraten, aufgrund von Verzögerungen im öffentlichen Nahverkehr mehr Zeit für die Anreise zur Bushaltestelle einzuplanen. (AO/KH)

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