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Barrierefreiheit in Fernbussen: Mehr als nur RollstuhlstellplätzeBereits mit der Liberalisierung des Fernbus-Marktes zu Beginn des Jahres 2013 nahm man sich auch dem Thema Barrierefreiheit an. Nachdem dem jungen Markt zunächst einmal der nötige Raum gelassen wurde, um sich zu etablieren, trat am 1. Januar 2016 die erste Regelung in Sachen barrierefreie Fernbus-Reisen in Kraft. Diese sieht vor, dass jedes Neufahrzeug mit mindestens zwei Rollstuhlstellplätzen ausgestattet sein muss. Ab Januar 2020 greift die Vorschrift für jeden Fernbus auf Deutschlands Straßen.

Obwohl die Rahmenbedingungen festgelegt sind, mangelt es jedoch an klaren Richtlinien, weshalb die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vor Kurzem eine Untersuchung zum Thema Barrierefreiheit auf Fernbusreisen durchführte. Ziel der Studie war es, einen Maßnahmenkatalog auszuarbeiten, der bei der europaweiten Optimierung von Fernbusreisen für behinderte Fahrgäste als Grundlage dienen soll. Dazu wurden nicht nur Reisende mit Behinderung befragt, sondern auch Fahrzeughersteller und die Betreiber von Fernbussen. Auch internationale Best-Practice-Beispiele wurden beim Erstellen des Leitfadens herangezogen.

Insgesamt stellte sich dabei heraus, dass die Bedürfnisse behinderter Reisender weit über Rollstuhlplätze hinausgehen. Diese würden nämlich nur eine Erleichterung für motorisch eingeschränkte Fahrgäste darstellen, sich jedoch nicht an Reisende richten, die von Seh-, Hör- und Lernbeeinträchtigungen betroffen sind. In diesem Fall wäre es erforderlich, vor allem die Informationsweitergabe zu optimieren und nötige Reisedetails sowohl in akustischer, als auch in optischer Form darzustellen.

Hinsichtlich der Realisierbarkeit dieser Maßnahmen sieht die BASt nur kleinere Schwierigkeiten, was den Umgang mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen angeht, bei denen lediglich ein Umsetzen auf einen regulären Sitzplatz nötig ist. Auch der barrierefreie Zugang zu Informationen aller Art erfordere laut Bundesanstalt nur kleinere Verbesserungen. Schwieriger wird es hingegen, wenn Fahrgäste auf den eigenen Rollstuhl angewiesen sind und dieser ordnungsgemäß im Fernbus befestigt werden muss.

Während all dies zum großen Teil in den Aufgabenbereich der Fernbus-Anbieter selbst fällt, sieht die BASt ein weiteres Hindernis in der allgemeinen Infrastruktur. Die Anreise zur Bushaltestelle ist häufig umständlich und nicht für jeden Reisenden einfach zu bewältigen. Während die Fernbusse auf Deutschlands Straßen ab 2020 barrierefrei ausgestattet sein müssen, gilt dies für den ÖPNV erst ab 2022. Zudem weisen auch die Haltestellen in dieser Hinsicht noch zahlreiche Mängel auf: Nur ein kleiner Teil der zentralen Omnibusbahnhöfe ist behindertengerecht ausgestattet und verfügt über Rollstuhlrampen und taktile Leitsysteme. Eine Verbesserung in Sachen Barrierefreiheit darf sich also nicht nur auf die Busse selbst beschränken, sondern muss entlang der gesamten Reisekette erfolgen. Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit im Fernbus finden Sie hier. (KH)

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2 Kommentare zu Barrierefreiheit in Fernbussen: Mehr als nur Rollstuhlstellplätze

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