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Barrierefreiheit im Fernbus: Erfahrungsberichte und VerbesserungsvorschlägeDas Thema Barrierefreiheit im Fernbus wird nach wie vor heiß diskutiert. Zwar wurde das Personenbeförderungsgesetz bereits mit der Liberalisierung des Marktes im Jahr 2013 um entsprechende Regelungen ergänzt, doch werden diese gemeinhin von vielen Fahrgästen als nicht ausreichend und von einigen Fernbus-Anbietern wiederum als nicht realistisch angesehen. Seit Januar 2016 muss jeder neue Fernbus mit zwei Rollstuhlstellplätzen ausgestattet sein; ab Januar 2020 gilt dies für alle Fernbusse auf Deutschlands Straßen.

Bericht des BSK: Evaluation zum Stand der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen

Um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit im Fernbus genauer einschätzen zu können, beauftragte der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. das Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg mit einem groß angelegten Projekt. Im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2016 wurde im Rahmen dessen das Gespräch mit Fernbus-Anbietern und behinderten Fahrgästen gleichermaßen gesucht. Vor allem die Erfahrungsberichte der sogenannten Mobilitätsscouts gaben Aufschluss über Best Practice Beispiele und Nachholbedarf.

Erfahrungsberichte behinderter Fahrgäste

Testfahrt 1: Sehbehinderter Fahrgast
Beim ersten Testfahrgast des Berichts handelt es sich um Herrn Schilling, der mit seinem Blindenführhund Merlin auf der FlixBus-Strecke von Konstanz nach Bremen mit Umstieg in Hamburg unterwegs war. Als besondere Herausforderung stellte sich dabei weniger die Fahrt selbst als vielmehr die Orientierung an den Bushaltestellen heraus. Selbst der moderne ZOB in Hamburg verfügte nicht über Leitlinien und auch die Knöpfe im Fahrstuhl waren nicht mit Blindenschrift markiert. Die Mitnahme des Blindenführhunds war hingegen kein Problem, allerdings musste dieser zuvor beim Fernbus-Anbieter angemeldet werden. Als wenig erfreulich stellte sich allerdings der Umgang der Busfahrer mit dem sehbehinderten Fahrgast heraus: Zwar waren diese stets freundlich, doch wurden auf der Fahrt von Konstanz nach Hamburg weder die Zwischenhalte noch die Endhaltestelle angesagt. Auch eine Pause wurde nicht als solche angekündigt, weshalb Herr Schilling vermutete im Stau zu stehen. Insgesamt war der Fahrgast dadurch auf die Standortrecherche über sein Smartphone angewiesen.

Testfahrt 2: Mobilitätseingeschränkter Reisender – Fahrt auf gängigem Sitzplatz
Herr Remsperger, der zweite Mobilitätsscout, reiste mit FlixBus von Berlin nach Dresden und wollte dabei seinen Rollstuhl im Gepäckraum mitnehmen. Da Herr Remsperger bis zu 200 Meter mit Gehhilfe zurücklegen kann, konnte er sich für die Fahrt auf einen üblichen Sitzplatz umsetzen. Auch hier wurde zunächst die Infrastruktur bemängelt: Nur wenige Bussteige am ZOB in Berlin sind an den Enden abgeflacht, so dass der Fahrgast auf den nicht ungefährlichen Weg über die Fahrbahn ausweichen musste. Zwar musste Herr Remsperger die Mitnahme des Rollstuhls im Gepäckraum zuvor bei FlixBus anmelden, doch waren die Busfahrer nicht darüber informiert. Diese reagierten zwar freundlich, zeigten sich allerdings unbeholfen im Umgang mit behinderten Fahrgästen. So dauerte das Ausladen des Rollstuhls länger als gedacht und der Fahrgast musste stehend darauf warten. Besser wäre es hier gewesen, hätte man den Rollstuhl ausgeladen bevor der Fahrgast zum Ausstieg aufgefordert worden wäre.

Testfahrt 3: Mobilitätseingeschränkter Reisender mit e-Rollstuhl – Fahrt auf gängigem Sitzplatz
Frau Gundler, die auf ihrer Testfahrt von ihrem Mann begleitet wurde, ist auf den e-Rollstuhl angewiesen und nutzte den Fernbus im Gegensatz zu den anderen beiden Mobilitätsscouts zum ersten Mal. Als Schwierigkeit stellte sich bereits die Anreise zur Haltestelle heraus, da die Reisende entlegen wohnt und dadurch jeweils mehrere Umstiege nötig gewesen wären. Schließlich entschied sich das Ehepaar Gundler dazu, aufgrund der Widrigkeiten mit dem eigenen PKW anzureisen. Mit einem Fernbus von DeinBus.de ging es dann von Singen nach Tübingen. Der e-Rollstuhl, der im Gepäckraum transportiert wurde, musste zuvor beim Fernbus-Anbieter angemeldet werden, was in diesem Fall auch für die Reisende von Vorteil war: Beide Busfahrer waren über die Bedürfnisse von Frau Gundler informiert und so war der Rollstuhl in wenigen Minuten auseinandergebaut und sicher verstaut. Bei der Ankunft entlud der zweite Busfahrer den Rollstuhl, so dass dieser schon bereitstand als Frau Gundler aus dem Bus ausstieg. Im Anschluss erkundigten sich die Fahrer, ob die beiden Reisenden mit der Fahrt zufrieden gewesen seien. Die Fahrt wird im Bericht des BSK als „ideale Fernbusreise für eine mobilitätseingeschränkte Person“ beschrieben.

Hier herrscht noch Nachholbedarf

Fahrzeuge und Infrastruktur: Hier herrscht noch NachholbedarfInsgesamt herrscht im Fernbus-Markt noch Nachholbedarf, wenn es um barrierefreie Reisen geht. Dieser bezieht sich allerdings weniger auf die Ausstattung der Fahrzeuge, sondern vor allem auf die Infrastruktur. Bushaltestellen sollten mit Leitlinien ausgestattet sein und einfachen Zugang zu den Bussen bieten. Gerade die Bedürfnisse sehbehinderter Fahrgäste werden hier häufig vernachlässigt. Mobilitätsscouts fordern daher mehr Durchsagen, das automatische Auslesen von Fahrplänen und die Beschilderung in Blindenschrift zur besseren Orientierung. Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass das Personenbeförderungsgesetz aktuell nur Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste vorsieht und deshalb stärker differenziert werden sollte.

Zwar wurde auch das Gespräch mit Fernbus-Anbietern gesucht, doch stimmte nur die Bahn-Tochter Berlin Linien Bus, die im Oktober vergangenen Jahres den Betrieb eingestellt hat, einem ausführlichen Interview zu. Dabei wurde zum einen angemerkt, dass laut Gesetz die Diskriminierung einzelner Fahrgäste untersagt sei, doch bereits der Mehraufwand bei der Buchung als solche angesehen werden sollte. Es wurde weiterhin angemerkt, dass das Gesetz zwar ab 2020 zwei Rollstuhlstellplätze pro Fernbus vorsehen würde, jedoch nur die wenigsten Rollstühle den gesetzlichen Erfordernissen zur Beförderung im Bus (DIN EN 12183) entsprächen. Im Gesetz solle sich folglich stärker auf die sogenannten Umsetzer konzentriert werden, also jene Fahrgäste, die zwar auf den Rollstuhl angewiesen sind, für die Fahrt aber auf einen normalen Sitzplatz wechseln können. Laut Berlin Linien Bus betrifft dies etwa 80 Prozent der Reisenden im Rollstuhl. (KH)

Die vollständige Evaluation finden Sie auf den Seiten des BSK.

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