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Aktuelle Informationen zum Bahn-StreikNachdem die Lokführergewerkschaft GDL bereits vergangene Woche zur Arbeitsniederlegung aufgerufen hat, geht der Bahnstreik heute in die nächste Runde. Da bei Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der GDL noch immer keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt werden konnten, entfallen am 15. Oktober 2014 ab 14 Uhr für insgesamt 14 Stunden zahlreiche Züge im Fern-, Regional- und Nahverkehr. Welche Verbindungen genau gestrichen werden, wird erst zu Streikbeginn bekannt gegeben. Reisende, die davon betroffen sind, können diverse Rechte geltend machen und erhalten in den meisten Fällen das Geld für die bereits bezahlte Fahrkarte zurück. Um trotz Bahnstreik ans Ziel zu kommen, investieren viele Reisende und Pendler die Rückzahlung in ein Ticket für den Fernbus. Bereits am Wochenende vor dem letzten Bahnstreik registrierte der Fernbus-Anbieter FlixBus zusätzliche Buchungen im vierstelligen Bereich. Auch auf eine günstige Mitfahrgelegenheit wird in diesen Zeiten häufig zurückgegriffen.

Bei streikbedingten Zugausfällen und verpassten Anschlusszügen haben Reisende die Möglichkeit, die Kosten für das Ticket zurückzuerhalten. Wurde die Fahrkarte online gebucht, erfolgt auch die Rückerstattung über das Internet: Auf den Seiten der DB findet sich ein Formular, in das alle nötigen Informationen eingetragen werden können. Haben Fahrgäste das Ticket in einem DB Reisezentrum gekauft oder am Automaten gelöst, ist der Weg zu einem Schalter der Deutschen Bahn oder einer DB Agentur erforderlich. Auch im Falle von Verspätungen steht Reisenden eine finanzielle Entschädigung zu, da die Deutsche Bahn sich infolge eines Gerichtsurteils von 2013 bei Streiks nicht länger auf höhere Gewalt berufen darf. So erhalten Fahrgäste bei einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises zurück. Erreicht man sein Ziel zwei Stunden zu spät, stehen Reisenden 50 Prozent des Ticketpreises zu.

Gibt es die Möglichkeit auf einen späteren Zug auszuweichen, dürfen Reisende diesen in den meisten Fällen trotz Zugbindung nutzen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Fahrkarte zum Normal- oder Sparpreis gebucht wurde und ob die spätere Verbindung von einem höherwertigen Zug getätigt wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings regionale Sparangebote, deren Preise deutlich unter den Normalpreisen liegen. Dazu zählen beispielsweise das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-Durchs-Land-Ticket oder die diversen Ländertickets. Zu beachten ist, dass die Bahn im Falle von Zugausfällen nicht für den Aufenthalt in einem Hotel oder die Fahrt mit einem Taxi aufkommt. Bei Grenzfällen und Streitigkeiten können sich Reisende an die Schlichtstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden, die zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen vermittelt.

Als Trost für ausgefallene Züge bietet das Busunternehmen DeinBus.de allen betroffenen Bahnfahrern einen 5-Euro-Gutschein an. Fahrgäste, die ihr Bahnticket für heutige Fahrten ab 14 Uhr per Mail an den Fernbus-Anbieter senden, erhalten als Antwort den Rabattgutschein für die nächste Busfahrt. Im Betreff der E-Mail muss lediglich „Lieber Bus statt Bahn“ stehen. (KH)

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